Es ist passiert. Viele haben darauf gehofft, viele haben sich davor gefürchtet:
Das NISG 2024, die nationale Umsetzung der NIS2-Richtlinie der EU, hat gestern im Parlament die erforderliche 2/3 Mehrheit nicht erreicht.
Warum?
Die Kritikpunkte der Opposition waren unter anderem:
- Sorge vor zu viel Macht für das Bundesministerium für Inneres ("Superbehörde")
- Zu geringe Einbindung der Opposition
- Sorge vor Massenüberwachung bzw. Vorratsdatenspeicherung
- Sorge um die ausreichende Verfügbarkeit qualifizierten Personals (IT-Experten) beim BMI
Was bedeutet das jetzt?
- Österreich schafft keine fristgerechte nationale Umsetzung
- Es ist mit einem Vertragsverletzungsverfahren zu rechnen.
- Es wird weiterhin keine Rechtssicherheit geschaffen
- NIS2 wird kommen. In welcher Form und wer davon betroffen sein wird bleibt weiterhin teilweise fraglich.
- Weitere Verzögerungen beim Schutz der kritischen Infrastruktur
- Viele Unternehmen werden aufgrund der aktuell schwierigen Wirtschaftslage (Inflation, hohe Lohnabschlüsse) die notwendigen Investitionen in Cybersicherheit hinten anstellen.
Persönliche Einschätzung
Seit zwei Jahren gibt es die NIS2-Richtlinie und man weiß, dass sie umzusetzen ist. Jeder der Sprecher betonte wie wichtig Cybersicherheit sei. Und trotzdem schaffen wir es nicht rechtzeitig ein geeignetes Gesetz zu verabschieden. Ein weiteres Armutszeugnis für die Cybersicherheit in Österreich.
Eine eigene Behörde, ähnlich dem BSI in Deutschland, würde aus vielerlei Hinsicht Sinn machen. Das sich aber so viele daran stoßen, dass die Befugnisse beim BMI liegen sollten, wie bereits bei NIS1, kann ich nicht nachvollziehen.
Die Angst vor Massenüberwachung bzw. Vorratsdatenspeicherung wirkt ebenfalls konstruiert.
Das vorgelegte NISG 2024 war keines Falls eine legistische Meisterleistung. Dennoch ist es wichtig, ins Handeln zu kommen. Das Personal wird schwierig zu rekrutieren sein, je früher damit angefangen wird, desto besser. Es gibt viele Maßnahmen umzusetzen, je früher damit angefangen wird, desto besser.
Ich hätte eine Reparatur des Gesetzes einer weiteren Verzögerung, weiterer Unsicherheit und weiterem "aggressiven Zuwarten" vorgezogen.
Quelle: parlament.gv.at - Mediathek